Die für die Unterbringung der amerkanischen, britischen und sowjetischen Delegation in Neubabelsberg beschlagnahmten Häuser verblieben nach dem Ende der Potsdamer Konferenz im Besitz der sowjetischen Besatzungsmacht. Sie wurden Teil des Sperrgebiets Neubabelsberg, das bis zu seiner Auflösung im Jahr 1952 existierte. Offizielle Informationen über das Sperrgebiet, seinen Umfang und das Leben darin gibt es nicht. Was wir über Neubabelsberg in der Zeit zwischen 1945 und 1952 wissen ist bruchstückhaft zusammengetragen aus Sekundärquellen. Einzelne Primärquellen befinden sich im Stadtarchiv der Landeshauptstadt Potsdam. So die Katasterkarten aus dieser Zeit, in denen auch der Verlauf der Grenze des Sperrgebiets eingetragen ist. Weitere Primärquellen verwaltet das Brandenburgische Landeshauptarchiv.

Warum die Landeshauptstadt Potsdam diese Informationen bislang nicht öffentlich gemacht hat, ist nicht nachvollziehbar. Selbst der aus den Steuergeldern bezahlte und mit einem Büro in der Stadtverwaltung beschenkte „Erinnerungsbeauftragte“ zeigte diesbezüglich kein Interesse daran Auch nicht aus Anlass des 80. Jahrestages der Potsdamer Konferenz.

Nach Rückerhalt ihrer Häuser konnten die Eigentümer einen Antrag auf Erstattung von Ausgaben stellen, die für die Beseitigung von Schäden aus der Besatzungszeit angefallen waren. Schreiben dazu gibt es zu den folgenden Häusern:

Fontanestraße 15 (1953)
Lessingstraße 41 (1957)
Robert-Koch-Straße 1a (1954)
Robert-Koch-Straße 5 (1956)
Rosa-Luxemburg-Straße 13 (1953)
Rudolf-Breitscheidt-Straße 200 (1957)
Stahnsdorfer Straße 70 (1956)
Steinstraße 16 (1957)
Virchowstraße 38 (1957)

Einzelne außerhalb des Sperrgebiets befindliche Häuser wurden u.a. 1949 an die vorigen Eigentümer zurückgegeben. Das betraf die folgenden Häuser:

Rosa-Luxemburg-Straße 26
Rosa-Luxemburg-Straße 27
Rosa-Luxemburg-Straße 28
Rosa-Luxemburg-Straße 29

Rosa-Luxemburg-Straße 30/31
Rosa-Luxemburg-Straße 32
Rosa-Luxemburg-Straße 33
Rosa-Luxemburg-Straße 34
Rosa-Luxemburg-Straße 34a.

Das Problem war, dass der direkt vor den Grundstücken stehende Sperrzaun keinen Zugang durch den Vordereingang möglich machte. Der Antrag auf Versetzung des Zaunes wurde bereits 1949 gestellt. Aber erst nach Auflösung des Sperrgebiets 1952 erfolgte der Abbau.

Ob es weitere Anträge bzw. Unterlagen gab, ist nicht bekannt. Dazu wäre es erforderlich, dass die in verschiedenen Abteilungen der Stadtverwaltung sowie im Stadtarchiv aufbewahrten Bauakten zu den Häusern für eine Auswertung durch Historiker freigegeben werden.